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   BPatG, 12.05.2010 - 8 W (pat) 350/06   

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BPatG, 12.05.2010 - 8 W (pat) 350/06 (https://dejure.org/2010,26021)
BPatG, Entscheidung vom 12.05.2010 - 8 W (pat) 350/06 (https://dejure.org/2010,26021)
BPatG, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 8 W (pat) 350/06 (https://dejure.org/2010,26021)
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  • BGH, 17.04.2007 - X ZB 9/06

    Informationsübermittlungsverfahren

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 8 W (pat) 350/06
    Über den Einspruch, der nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, hat der zuständige Technische Beschwerdesenat gemäß § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG a. F. zu entscheiden, da die mit der Einlegung des Einspruchs begründete Entscheidungsbefugnis durch die spätere Aufhebung der Vorschrift nicht entfallen ist (vgl. BGH GRUR 2007, 859 bis 862 und 862 bis 865 -Informationsübermittlungsverfahren I und II; bestätigt durch BGH GRUR 2009, 184 185 -Ventilsteuerung).
  • BGH, 09.12.2008 - X ZB 6/08

    Ventilsteuerung

    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 8 W (pat) 350/06
    Über den Einspruch, der nach dem 1. Januar 2002 und vor dem 1. Juli 2006 eingelegt worden ist, hat der zuständige Technische Beschwerdesenat gemäß § 147 Abs. 3 Nr. 1 PatG a. F. zu entscheiden, da die mit der Einlegung des Einspruchs begründete Entscheidungsbefugnis durch die spätere Aufhebung der Vorschrift nicht entfallen ist (vgl. BGH GRUR 2007, 859 bis 862 und 862 bis 865 -Informationsübermittlungsverfahren I und II; bestätigt durch BGH GRUR 2009, 184 185 -Ventilsteuerung).
  • BPatG, 27.07.2009 - 21 W (pat) 301/08
    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 8 W (pat) 350/06
    Diese wäre erst erforderlich geworden, wenn die Einsprechende die Fortsetzung des Einspruchsverfahrens begehrt hätte (vgl. hierzu BPatG, Beschluss vom 27. Juli 2009 -21 W (pat) 301/08 m. w. N.).
  • BPatG, 01.07.2008 - 8 W (pat) 315/07
    Auszug aus BPatG, 12.05.2010 - 8 W (pat) 350/06
    Die Beendigung ist vielmehr aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit durch Beschluss über die Erledigung in der Hauptsache auszusprechen, um eindeutig feststellen zu können, dass die Anhängigkeit des Einspruchsverfahrens beendet ist (s. a. Beschluss vom 1. Juli 2008 -8 W (pat) 315/07).
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